|
- soundKarten - Virenschutz - Gewichtsklasse - soundchips - Digitales Vergessen - Dynamikkompression - Mac OS - Fechten - Boxernase - Magnet - Massespezifischer elektrischer Widerstand - 1984 - USB - Sprache - Softwaretechnik - London - Motional Feedback - Tonabnehmer - Benutzer - Kampfsport - klinke - Faustkampf - 1920 - Speichermedien - webcams - John L. Sullivan - Akustischer Kurzschluss - Liste der Boxer - John W. Tukey - Muhammad Ali - Philips - Indien - Personal Computer - Serial - Magnetband - 1968 - Alexander Graham Bell - Linux - Computer - Werklieferungsvertrag - Schwingspule - Chipsatz - Rechnerarchitektur - Urheberrecht - Software-Test - DVD-audio - 1719 - Altertum - Transformator - Internationales Phonetisches Alphabet - Tennis - Werbung - Raumakustik - Caestus - Mikrofon - Surround-Sound - 1908 - 1912 - klinkenstecker - Software - selbstverteidigung - Adware - Analyse - England - International Boxing Federation - Blumenkohlohr - lautsprecherbox - Windows - Anwendungsprogramm - Stickoxide - Volt - Bildschirm - Magnepan - Schall - Freeware - Flashspeicher - BetriebsWirtschaft - Firmware - Liste der Boxweltmeister im Schwergewicht - CD-ROM - Russland - Hauptplatine - Real audio - Magnetfeld - prozess - Programmfehler - Open Source - Stickware - Korea - PPS-System - Softwareversion - Tontechnik - Sportart - Spyware - Elac - Thomas Alva Edison - Programme - Werkvertrag - Donationware - Arbeitsspeicher - Lizenz - Magnetische Induktion - 1896 - prozessor - Shovelware - Demenz - ISDN-Karte - Elektrodynamik - audio - Lorentzkraft - AIBA - lautsprecher - Magnetischer Fluss - Badingen - Software-Agent - Scanner - Softwarekrise - 1904 - Enterprise Resource Planning - Motor-Presse stuttgart - Phonograph - Quellcode - Netzwerkkarte - Olympische Sommerspiele 1904/boxen - St. Louis - telefon - ARIS - Bananenware - Karl klinke - Speichermedium - Unix - 1996 - Harddisk - Kennschalldruck - Elektrodynamischer lautsprecher - Grafikkarte - SystemSoftware - Emile Berliner - Feet - audiometer - Joystick - hardware - China - Vaporware - 1948 - GPL - Kalotte - Antike - Ferroelektrikum - DVD - 1970er - Fehler - Bare-knuckle - Public domain - Tastatur - Beamer - Stockholm - Platine - Intermodulation - Queensberry-Regeln - Hellenismus - Computersystem - Musik - 1960er - Werner von Siemens - boxen - Membran - TV-Karte - Abandonware - World Boxing Association - 18. Jahrhundert - Ozon - World Boxing Organization - Read-Only-Memory - Klirrfaktor - Daten - informatik - IndividualSoftware - Rom - Freie Software - Frequenzbereich - Peaceware - Betriebssystem - Differenzton - Soundkarte - Unbeaufsichtigte Installation - Iomega Zip - Compact Disc - Subwoofer - 1952 - Max Schmeling - Textverarbeitung - Schweden - Seltene Erden - Computerprogramm - Wirkungsgrad - Henry Maske - StandardSoftware - Iomega Jaz - CD-ROM-Laufwerk - Snake Oil - Gladiator - Video - Afrika - 1964 - Olympische Spiele - Shareware - Logische Schaltung - Statue |
Terminus SchöpfungshöheNäheres siehe Schöpfungshöhe. Je nach Werkgattung werden dabei in Gerichtsentscheidungen unterschiedliche Maßstäbe angelegt.In der juristischen Praxis ist die "persönliche geistige Schöpfung", die Schöpfungshöhe, die das Urheberrecht fordert, immer wieder ein Streitpunkt. Geschichtliche Entwicklung des UrheberrechtsDie Bearbeitung eines Stoffes durch viele verschiedene Künstler und Autoren war der Normalfall, ebenso die Übernahme oder Veränderung von Liedern und Musikstücken durch andere musiker. Rechtsregeln gab es nur für die Sachen, in denen sich das Geisteswerk zeigte, insbesondere für das Eigentum hieran.In Antike und Mittelalter kannte man ein Recht am geistigen Werk als solches noch nicht. Also durfte ein Buch beispielsweise nicht gestohlen, wohl aber abgeschrieben werden. Wenn ein Autor keine Veränderung seines Textes wollte, behalf er sich mit einem Bücherfluch - so wünschte Eike von Repgow, der Verfasser des Sachsenspiegels, jedem den Aussatz auf den Hals, der sein Werk verfälschte. .Hier berührt sich die rechtsgeschichtliche mit einer geistesgeschichtlichen Beobachtung: auch die Zitierpraxis war in jenen Zeiten eine wesentlich andere, weniger strenge, als heute. Der Rang eines Künstlers bemaß sich mehr nach seinen handwerklichen Fertigkeiten als nach der Originalität seiner Erfindungen. Unsere heutige Vorstellung von künstlerischem Schöpfertum dürfte ihre Wurzeln nicht zufällig genau wie das moderne Urheberrecht im 18ten Jahrhundert haben (Französische Aufklärung, Geniekult des Sturm und Drang, romantische Kunsttheorie..). Das erschwerte dem Erstdrucker das Geschäft, da er mehr Arbeitskraft investiert und eventuell einen Autor bezahlt hat - der Nachdrucker konnte seine Produkte naturgemäß billiger anbieten. Verleger ihm etwas für das Manuskript zahlte. Der Autor hatte immer noch kein "Urheberrecht" zur Seite, er musste froh sein, wenn sein Werk nicht nur gedruckt wurde, sondern der Drucker bzw.Mit der Erfindung des Buchdrucks (um 1440) wurde es einfacher, Kopien eines Werkes in größeren Mengen herzustellen. Nun kam es dazu, dass Erstdrucke von anderen Druckern nachgedruckt wurden. Aber auch ein Autor konnte unzufrieden über Nachdrucker sein, denn die Nachdrucke wurden zumeist mit geringerer Sorgfalt hergestellt: Es schlichen sich Fehler ein oder der Text wurde gar absichtlich abgeändert. Um dem Nachdruck-Unwesen entgegenzutreten, erbaten sich Drucker daher Sonderrechte von den Obrigkeiten, die das Nachdrucken eines Werkes zumindest für eine bestimmte Zeit verboten. Der Ausdruck für diese Sonderrechte ist Privileg, mancherorts Offizin, im kirchlichen Bereich spricht man von der Imprimatur. Die Interessen der Drucker trafen sich mit den Interessen der Obrigkeiten, da letztere Einfluss auf die in ihrem Herrschaftsbereich veröffentlichten Schriften haben wollten. Besonders in Frankreich mit seiner frühen absolutistischen Struktur gelang dies, weniger beispielsweise in Deutschland. Hier ignorierten manche Landesfürsten sogar bewusst Verstöße von Verlegern gegen kaiserliche Privilegien, um diese Wirtschaftlich zu unterstützen und sich begehrte Literatur billiger ins Land zu holen. Die Ideen der Aufklärung wurden zu einem großen Teil durch Raubdrucke verbreitet. Mitte des 16. Angeknüpft wurde auch weiterhin am Werk als einer Sache.Mit Beginn der Renaissance rückte die Individualität mehr in den Vordergrund und es wurden auch Autorenprivilegien gewährt, mit denen der Schöpfer für sein Werk belohnt wurde. In Deutschland wurde ein solches Privileg zum Beispiel Albrecht Dürer (1511) eingeräumt. Dieser Schutz bezog sich jedoch auf den Schöpfer als Person (Persönlichkeitsrecht) und brachte den Urhebern noch keine Einnahmen. Jahrhunderts wurden Territorialprivilegien eingeführt, die allgemeine Nachdruckverbote in einem bestimmten Gebiet für einen begrenzten Zeitraum darstellten. Der Nachdruck wurde daher verboten, wenn die Rechte vom Autor erworben worden waren.Als die Verleger dazu übergingen, den Autoren Honorare zu zahlen, bildete sich die Überzeugung, ihnen würde damit ein ausschließliches gewerbliches Schutzrecht zustehen (Lehre vom Verlagseigentum), auch wenn sie kein Privileg für ein Werk besaßen. Überwiegend wurde die Idee vom geistigen Eigentum mit der Naturrechtslehre begründet. Das Werk musste im register der Buchhändlergilde eingetragen werden und es musste mit einem copyright-Vermerk versehen werden, damit es geschützt war. In einem englischen Gesetz von 1710, dem sogenannten Statute of Anne, wurde als erstes ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht des Autors anerkannt.Erstmals im 18. Jahrhundert wurde über eigentumsähnliche Rechte an geistigen Leistungen (und das Phänomen des immateriellen Besitzes) theoretisiert. Dieses Recht traten die Autoren dann an die Verleger ab. Nach Ablauf der Vereinbarten Zeit fielen alle Rechte wieder an den Autor zurück. In den Vereinigten Staaten wurde dieses Verfahren 1795 eingeführt (das Erfordernis der Registrierung wurde in England jedoch 1956 und in den Vereinigten Staaten 1978 wieder abgeschafft). Auch in Frankreich wurde in zwei Gesetzen von 1791 und 1793 ein Propriété littéraire et artistique eingeführt. In Preußen kam es zu einem entsprechenden Schutz im Jahre 1837. Die Bundesversammlung (Deutscher Bund) beschloss ebenfalls 1837 eine 10-jährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes, die 1845 auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers (post mortem auctoris) verlängert wurde. 1857 wurde im NordDEUTSCHEn Bund ein allgemeiner UrheberRechtsschutz eingeführt, der 1871 vom DEUTSCHEn Reich übernommen und später weiter ausgebaut wurde. Im Dritten Reich galt der Urheber lediglich als "Treuhänder des Werks" für die Volksgemeinschaft. Die mittelalterliche, hoch angesehene Bearbeitung eines Stoffes erinnert an zeitgenössischen Plagiate im asiatischen Raum: dort fehlt oft ein Unrechtsbewusstsein, im Gegenteil, je gelungener man einen Meister kopiert, umso mehr Lob wird erwartet. Das berichten Fachleute und Firmen, die darunter leiden. Übersicht soundKarten -- Zurück zu Urheberrecht (1) - Mehr zum Thema Urheberrecht (3) informationen zu verwandten Kategorien: Virenschutz # Gewichtsklasse # soundchips # Digitales Vergessen # Dynamikkompression # Mac OS # Fechten Boxernase # Magnet # Massespezifischer elektrischer Widerstand # 1984 # USB # Sprache # Softwaretechnik London # Motional Feedback # Tonabnehmer # Benutzer # Kampfsport # klinke # Faustkampf 1920 # Speichermedien # webcams # John L. Sullivan # Akustischer Kurzschluss # Liste der Boxer # John W. Tukey Muhammad Ali # Philips # Indien # Personal Computer # Serial # Magnetband # 1968 Alexander Graham Bell # Linux # Computer # Werklieferungsvertrag # Schwingspule # Chipsatz # Rechnerarchitektur Urheberrecht # Software-Test # DVD-audio # 1719 # Altertum # Transformator # Internationales Phonetisches Alphabet Tennis # Werbung # Raumakustik # Caestus # Mikrofon # Surround-Sound # 1908 1912 # klinkenstecker # Software # selbstverteidigung # Adware # Analyse # England International Boxing Federation # Blumenkohlohr # lautsprecherbox # Windows # Anwendungsprogramm # Stickoxide # Volt Bildschirm # Magnepan # Schall # Freeware # Flashspeicher # BetriebsWirtschaft # Firmware Liste der Boxweltmeister im Schwergewicht # CD-ROM # Russland # Hauptplatine # Real audio # Magnetfeld # prozess Programmfehler # Open Source # Stickware # Korea # PPS-System # Softwareversion # Tontechnik Sportart # Spyware # Elac # Thomas Alva Edison # Programme # Werkvertrag # Donationware Arbeitsspeicher # Lizenz # Magnetische Induktion # 1896 # prozessor # Shovelware # Demenz ISDN-Karte # Elektrodynamik # audio # Lorentzkraft # AIBA # lautsprecher # Magnetischer Fluss Badingen # Software-Agent # Scanner # Softwarekrise # 1904 # Enterprise Resource Planning # Motor-Presse stuttgart Phonograph # Quellcode # Netzwerkkarte # Olympische Sommerspiele 1904/boxen # St. Louis # telefon # ARIS Bananenware # Karl klinke # Speichermedium # Unix # 1996 # Harddisk # Kennschalldruck Elektrodynamischer lautsprecher # Grafikkarte # SystemSoftware # Emile Berliner # Feet # audiometer # Joystick hardware # China # Vaporware # 1948 # GPL # Kalotte # Antike Ferroelektrikum # DVD # 1970er # Fehler # Bare-knuckle # Public domain # Tastatur Beamer # Stockholm # Platine # Intermodulation # Queensberry-Regeln # Hellenismus # Computersystem Musik # 1960er # Werner von Siemens # boxen # Membran # TV-Karte # Abandonware World Boxing Association # 18. Jahrhundert # Ozon # World Boxing Organization # Read-Only-Memory # Klirrfaktor # Daten informatik # IndividualSoftware # Rom # Freie Software # Frequenzbereich # Peaceware # Betriebssystem Differenzton # Soundkarte # Unbeaufsichtigte Installation # Iomega Zip # Compact Disc # Subwoofer # 1952 Max Schmeling # Textverarbeitung # Schweden # Seltene Erden # Computerprogramm # Wirkungsgrad # Henry Maske StandardSoftware # Iomega Jaz # CD-ROM-Laufwerk # Snake Oil # Gladiator # Video # Afrika 1964 # Olympische Spiele # Shareware # Logische Schaltung # Statue # | |||