Im Laufe der Zeit haben sich zur Vereinfachung folgende präzisere Begriffe herausgebildet, die in liberalere und s
liberalere Lizenzformen:
Public domain bedeutet den völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte (Hinweis auf die Gesetzeslage in Deutschland: siehe dort).
Freie Software erlaubt den Benutzern neben einer freien Weitergabe des Programms auch seinen Quellcode einzusehen und zu verändern sowie Modifikationen weiter zu verbreiten.
Open Source wird oft synonym zu Freier Software gebraucht, kann aber auch lediglich auf Quelloffenheit hinweisen.
Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher auf kleinere SoftwareProdukte angewandt. Bei größeren kostenlosen SoftwareProdukten sind die Bedingungen dafür oft zu differenziert. Die Microsoft-Produkte internet Explorer und Windows Media Player sind typische Beispiele dafür, weil die kostenlose Nutzung an dem Besitz anderer Microsoft-Lizenzen und nur mit Zustimmung zur Rechteerweiterung der bestehenden Lizenzen für Microsoft gebunden ist.
Der Begriff Freeware ist heutzutage meist in zwei Gebieten anzu
Cardware (auch Postcardware genannt) ist eine Form von Freeware, bei der der Autor um die Zusendung einer originellen Grußkarte bittet, soweit das Programm Gefallen gefunden hat. Dies sollte mit jedem Budget machbar sein und zeigt dem Autoren Anerkennung für sein Produkt.